Staatliche Zuschüsse (Riester-Rente)

Staatliche Altersvorsorge: Staatliche Zuschüsse (Riester-Rente)

Der Staat fördert die private Altersvorsorge mit Milliardensummen. Bei der Riester Rente zum Beispiel erfolgt staatliche Förderung durch Zulagen und Steuervorteile. Das heißt, wenn Sie sich für die Riester-Rente entscheiden, wird die Förderung direkt auf Ihr Altersvorsorgekonto überwiesen. Das sind maximal 154 Euro pro Jahr (plus 154 für Ihren Partner). Wenn Sie Nachwuchs haben, kommen pro Kind noch einmal bis zu 300 Euro jährlich dazu.

Sie zahlen auf ihr Altersvorsorge-Konto also weniger ein als Ihnen gut geschrieben wird. Außerdem prüft das Finanzamt, ob es Ihnen darüber hinaus Steuervorteile gewähren muss. Besonders interessant ist die Riester-Rente deshalb für Arbeitnehmer mit geringem bis mittleren Einkommen und für Familien mit Kindern.

Wenn Sie die betriebliche Altersvorsorge nutzen, zahlen Sie ihre Beiträge aus unversteuertem Einkommen. Das heißt: Die Sparbeiträge werden von Ihrem Arbeitgeber überwiesen (Entgeltumwandlung), bevor das Finanzamt zuschlägt. Außerdem können Sie Sozialabgaben (z.B. für die staatliche Rentenversicherung) sparen. Das beschleunigt den Aufbau Ihrer Zusatzrente. Davon profitieren besonders Arbeitnehmer mit mittlerem und hohem Einkommen – denn durch die direkte Steuerersparnis finanziert der Staat bis zu 50 Prozent ihres Altersvorsorge-Kapitals.

Selbständige schließlich, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, können über die Rürup-Rente in diesem Jahr (2011) bis zu 14.400 Euro pro Jahr bei der Steuererklärung als Altersvorsorge-Aufwendungen geltend machen.

ALTERSVORSORGE24 2.0


RECHNER

Lebenserwartung

Wie alt werden Sie voraussichtlich? Dieser kalkulatorische Wert ist für Sie und Ihre Versicherung die Grundlage für Ihre private Vorsorge. Berechnen Sie selbst Ihre statistische  Lebenserwartung.


RECHNER

Altersvorsorge berechnen

Ermitteln Sie heute schon Ihre zu erwartende Rente zum jeweiligen Alter.