Die Pflegeversicherung (PV) ist in Deutschland 1995 als Pflichtversicherung eingeführt worden und bildet – neben gesetzlicher Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung – die „fünfte Säule“ der Sozialversicherung. Sie soll Pflegebedürftigen Hilfen leisten, die wegen der Schwere der Pflegebedürftigkeit auf solidarische Unterstützung angewiesen sind.
Die Versicherung entlastet vor allem die von den Gemeinden getragene Sozialhilfe, jedoch auch Einzelpersonen und deren Familien, die in Pflegeheimen als „Selbstzahler“ bis zur Einführung der Pflegeversicherung keine staatliche Unterstützung bei hohen Pflegekosten in Anspruch nehmen konnten.
Die Hilfen werden je nach Pflegebedürftigkeit gewährt durch Zahlung eines Pflegegeldes oder Übernahme der Pflegekosten. Auch die Kosten für Pflegehilfsmittel und Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen können übernommen werden. Schließlich werden Leistungen an ehrenamtliche Pflegende erbracht. Träger der Pflegeversicherung sind die Pflegekassen, die bei den gesetzlichen Krankenkassen errichtet wurden.
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