Altersvorsorge24

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Pflegeversicherung

Informationen zur Pflegeversicherung

Auf die gesetzliche Rente lassen sich auch Zeiten anrechnen, in denen Sie einen Angehörigen pflegen. Doch dafür müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen: Bei dem Pflegebedürftigen muss eine der drei Pflegestufen festgestellt worden sein, und Sie müssen mindestens 14 Wochenstunden für die Betreuung aufbringen. Die Gutschrift aufs Rentenkonto entfällt jedoch, wenn Sie neben der Pflege im Jahresdurchschnitt mehr als 30 Wochenstunden arbeiten.

Pflegezusatzversicherung

Anders ist es mit Ihrer eigenen Vorsorge. Etwa 2,25 Millionen Menschen in Deutschland waren 2007 auf Pflege angewiesen. Je älter Sie werden, desto größer ist Ihr Risiko, zum Pflegefall zu werden. Wer sich heute für das Alter absichern möchte, sollte deshalb auch an die Pflegeversicherung denken – allerdings nur dann, wenn alle anderen wichtigen Versicherungen (Berufsunfähigkeit und Altersvorsorge) abgedeckt sind.

Zwei Modelle gibt es: das Pflegetagegeld und die Pflegekostenversicherung. Erstere zahlt je nach Pflegestufe einen Tagessatz. Der Pflegebedürftige kann frei über das Geld verfügen und auch Familienmitglieder bezahlen. Allerdings sind Kostensteigerungen nicht abgesichert. Möglich ist daher, dynamische Beiträge vertraglich festzuschreiben. Bei der Pflegekostenversicherung werden in der Regel die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung aufgestockt. Rechnungen belegen entstandene Mehrkosten. Der Vorteil ist, dass sich die Erstattung der Kostenentwicklung anpasst. Allerdings wird Hilfe durch Familienangehörige oder Freunde weniger honoriert als professionelle Unterstützung.

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Lebenserwartung

Wie alt werden Sie voraussichtlich? Dieser kalkulatorische Wert ist für Sie und Ihre Versicherung die Grundlage für Ihre private Vorsorge. Berechnen Sie selbst Ihre statistische  Lebenserwartung.