Unterstützungskassen sind eigenständige Versorgungsinstitutionen, die nicht der Finanzaufsicht unterliegen. Sie nehmen als Verein oder GmbH die Abwicklung der betrieblichen Altersvorsorge für den Arbeitgeber vor – und sind damit einer von fünf so genannten fünf Durchführungswegen in der betrieblichen Altersvorsorge.
Der Arbeitgeber finanziert die dem Arbeitnehmer zugesagte Versorgungsleistung über Zuwendungen an eine Unterstützungskasse. Die Unterstützungskasse gewährt keinen Rechtsanpruch auf die Versorgungsleistungen und haftet nicht für Ansprüche des Arbeitnehmers. Sie wird entweder durch freiwillige Beiträge des Arbeitgebers (zusätzlich zum Gehalt) finanziert oder durch eine Bruttogehaltsumwandlung.
Die Unterstützungskasse wird gern zur Altersvorsorge von Führungskräften eingesetzt, da deren Einkommen in der Regel über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung liegt.
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