Eine Pensionskasse ist ein eigenständiger Versorgungsträger (Lebensversicherungsunternehmen), der von einem oder mehreren Unternehmen gegründet wird. Die Pensionskasse sichert Vorsorgerisiken – Renteneintritt, Invalidität und Tod – ab. Der Versorgungsberechtigte hat einen direkten Rechtsanspruch auf die Leistungen der Pensionskasse. Anders als bei der Unterstützungskasse sind die Arbeitnehmer bei der Pensionskasse selbst versichert und nicht über den Arbeitgeber.
Die Pensionskasse ist eine von fünf so genannten Durchführungswegen der betrieblichen Altersversorgung. Man unterscheidet zwischen umlagefinanzierten und kapitalgedeckten Pensionskassen. Zahlungen in eine Pensionskasse für die eigene Altersversorgung sind sehr sicher. Die Pensionskasse haftet für die Versorgungsansprüche des Arbeitnehmers. Bei Insolvenz müsste der Arbeitgeber einspringen.
Für den Arbeitnehmer sind die Zahlungen, die der Arbeitgeber an die Pensionskasse leistet, im Rahmen der Grenzen des Einkommensteuergesetzes stark steuerbegünstigt.
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