Die Direktzusage oder auch als Pensionszusage bekannt ist eine direkte Leistungszusage des Arbeitgebers ohne Zwischenschaltung eines Versicherungsunternehmens oder Versorgungsunternehmens für den Fall der Invalidität, Rente oder Tod des Arbeitnehmers. Das Unternehmen bildet für die spätere Erfüllung der Direktzusage Rückstellungen in der Bilanz.Die Pensionsrückstellungen bewirkt jedoch noch keine Vorsorge für die Erfüllung der Verpflichtung.
Die Versorgungsleistungen der Direktzusage können als Rente oder als einmaliges Kapital geleistet werden. Der Arbeitgeber muss die Pensionsansprüche und laufende Rentenzahlungen beim Pensions-Sicherungsverein a.G. gegen Insolvenzrisiken absichern.
Bei einem Arbeitgeberwechsel kann die Direktzusage vom alten auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden. Der neue Arbeitgeber kann die Zusage entweder übernehmen, oder die Anwartschaft wird auf den neuen Arbeitgeber übertragen und er macht eine wertgleiche Zusage.
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