Betriebliche Altersvorsorge

Möglichkeiten der betrieblichen Altersvorsorge

Als Arbeitnehmer haben Sie einen Anspruch darauf einen Teil Ihres Gehalts in Altersvorsorge umzuwandeln. Hier fördert der Staat die Anleger, indem er ihnen in der Ansparphase Steuern und Sozialabgaben erlässt. Bis zu einer Obergrenze von 2640 Euro fallen auf die eingezahlten Beiträge weder Steuern noch Sozialabgaben an, weitere 1800 Euro sind steuerfrei, aber sozialabgabenpflichtig.

Erst bei der Auszahlung ist die Betriebsrente voll steuerpflichtig. In der Zwischenzeit jedoch hat der Anleger die aufgeschobene Steuer- und Sozialabgabenlast anlegen und verzinsen können. So ergibt sich über den Zinseszinseffekt ein erheblicher Vorteil.

Je nach Einkommen und Krankenversicherung kann eine Betriebsrente sogar Riester-Verträge toppen. Beste Renditechancen ergeben sich für privat Krankenversicherte mit einem Einkommen von mindestens 4500 Euro pro Monat. Gesetzlich versicherte Ruheständler müssen von ihrer Betriebsrente auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge bestreiten. Dennoch kann eine betriebliche Altersvorsorge auch für sie günstiger sein als ein Riester-Vertrag: Nämlich wenn gesetzlich Krankenversicherte nicht mehr als 45 000 Euro pro Jahr verdienen und der Arbeitgeber ihre Betriebsrente noch einmal aufstockt.

Betriebliche Altersvorsorge - der Staat hilft in der privaten Altersvorsorge

Achtung: Ist ein Jobwechsel geplant, sollten Sie sich vorab informieren, ob Sie Ihre Rentenansprüche mitnehmen können.

Es gibt fünf verschiedene Modelle der betrieblichen Altersvorsorge. Sie unterscheiden sich in der Art der Absicherung, der Renditemöglichkeit und den zulässigen Arten der Entgeltumwandlung.

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