Die staatliche Rente beruht auf dem so genannten Umlageverfahren: Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Dieses Geld wird in Form von monatlichen Rentenzahlungen an die Rentner weiter gereicht.
Das heißt: Wer heute arbeitet und in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, erwartet zu Recht, dass später andere mit ihren Rentenversicherungsbeiträgen seinen Lebensabend finanzieren.
Ein Blick auf die Bevölkerungspyramide zeigt jedoch, dass es bald nicht mehr so viele Beitragszahler geben wird, wie die Erfinder des Umlageverfahrens sich das in Zeiten des Wirtschaftswunders erhofft haben.
Künftig stehen immer mehr Rentner immer weniger Beitragszahlern gegenüber. Gleichzeitig steigt die durchschnittliche Lebenserwartung und damit die Dauer der Rentenbezüge.
Heute kommen auf einen Rentner etwa drei Beitragszahler. In 20 Jahren werden nur noch zwei Arbeitnehmer für die Finanzierung der Rente eines Ruheständlers zur Verfügung stehen.
Die Folge: Entweder müssten die Rentenbeiträge in Zukunft stark steigen oder aber die Renten drastisch gekürzt werden. Um die anstehenden Belastungen gerecht auf Beitragszahler und Rentner zu verteilen, hat der Gesetzgeber seit 2001 mehrere Rentenreformschritte beschlossen.
Bisher galt: Nach 45 Arbeitsjahren bei durchschnittlichem Verdienst konnte man als Renter mit etwa 70 Prozent des früheren Nettogehalts rechnen. Das wird sich ändern: Im Vergleich zu heute könnte das Rentenniveau bis zum Jahr 2030 nach Steuern um etwa 17 Prozent sinken.
Das bedeutet: Die Rentenlücke wird größer. Wenn Sie sich allein auf die gesetzliche Rente verlassen, werden Sie im Alter ihren gewohnten Lebensstandard nicht halten können. Deshalb ist eine ergänzende private Altersvorsorge empfehlenswert.
Das geht leichter als Sie vielleicht denken! Denn erstens bleibt die gesetzliche Rente auch nach der Reform der wichtigste Bestandteil ihrer Altersvorsorge.
Und zweitens fördert der Staat Ihre zusätzliche private Altersvorsorge mit Zulagen und Steuervorteilen.
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