Früher hieß es Drei-Säulen-Modell, nun Drei-Schichten-Modell: wer sich für das Thema Altersvorsorge interessiert, muss sich darauf einstellen, dass die Begriffe sich verändern. Nicht aber die grundlegende Problematik. Welches Altersvorsorgeprodukte zu welcher Schicht gehört, das entscheiden steuerliche Gesichtspunkte.
Die Grundversorgung ist die erste Schicht und umfasst Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus landwirtschaftlichen Alterskassen und berufsständischen Versorgungseinrichtungen. Dazu kommt die Basis- oder Rürup-Rente. Den Produkten ist gemein, dass Ansprüche aus ihnen nicht übertragbar, verkäuflich, vererblich, beleihbar oder kapitalisierbar sind. Mittelfristig werden Produkte dieser Schicht erst bei Rentenbeginn besteuert. Die Beiträge hingegen sind vorher als Sonderabzug abzugsfähig.
Die Zusatzversorgung als zweite Schicht umfasst die betriebliche Altersversorgung und die staatlich geförderte private Zusatzvorsorge, also die Riester-Rente. Beiträge zu diesen Produkten sind nur beschränkt steuermindernd. Leistungen sind in voller Höhe zu versteuern.
Die dritte Schicht bilden die Kapitalanlageprodukte: die klassische Kapitallebensversicherung, die private Rentenversicherung oder auch Fondssparpläne. Diese Produkte müssen nicht unbedingt zur Altersvorsorge dienen. Kapitalanlageprodukte werden vom Staat nicht steuerliche gefördert. Beiträge zu diesen Produkten werden aus bereits versteuertem Einkommen gezahlt. Leistungen werden ebenfalls unter bestimmten Bedingungen versteuert.
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