Das Risiko, den Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben zu können, ist höher als die meisten denken. Immerhin jeder vierte Arbeitnehmer wird vor dem Rentenalter berufsunfähig.
Die Absicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung ist bei Berufsunfähigkeit unzureichend. Denn Beitragszahler ab Jahrgang 1961 haben lediglich Anspruch auf eine so genannte Erwerbsminderungsrente. Sie beträgt im Durchschnitt knapp 1.000 Euro monatlich und wird nur dann in voller Höhe gezahlt, wenn der Versicherte laut ärztlichem Attest weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann – und zwar in einem beliebigen Job. Wer zwischen drei und sechs Stunden täglich arbeiten kann, bekommt nur die Hälfte.
Dabei ist es völlig egal, welche Tätigkeit zuvor ausgeübt wurde. Selbst Angehörige akademischer Berufe, die nach einer Krankheit oder einem Unfall noch sechs Stunden täglich als Pförtner oder Telefonist arbeiten könnten, erhalten von der gesetzlichen Rentenversicherung keinen Cent.
Deshalb ist vor allem für ab 1961 Geborene die Absicherung durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll. Diese zahlt nämlich bereits dann eine Rente aus, wenn der Versicherte nicht mehr in seinem zuletzt ausgeübten Beruf arbeiten kann.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann als eigenständiger Vertrag oder als Zusatzbaustein einer Lebensversicherung oder privaten Rentenversicherung abgeschlossen werden. Im Vertrag für den Berufsunfähigkeitszusatz kann vereinbart werden, dass die Versicherung nicht nur eine Rente zahlt, sondern auch den Sparplan zur Altersvorsorge weiter bedient.
Auch staatlich geförderte Varianten der privaten Altersvorsorge (Riester Rente, Rürup Rente, betriebliche Altersvorsorge) lassen sich mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombinieren.
Wie alt werden Sie voraussichtlich? Dieser kalkulatorische Wert ist für Sie und Ihre Versicherung die Grundlage für Ihre private Vorsorge. Berechnen Sie selbst Ihre statistische Lebenserwartung.
Ermitteln Sie heute schon Ihre zu erwartende Rente zum jeweiligen Alter.