Wer nach einem Jahr Arbeitslosigkeit noch keinen neuen Job gefunden hat, muss Hartz 4 (Arbeitslosengeld II) beantragen. Dann wird Vater Staat neugierig und verlangt genaue Auskünfte über das private Vermögen.
Wenn Sie Geld in die staatlich geförderte private Altersvorsorge investiert haben, wird dieses Kapital Ihrem Privatvermögen nicht zugerechnet, wenn Sie Arbeitslosengeld II beantragen. Das heißt: Die Riester-Rente, die betriebliche Altersvorsorge und die Rürup-Rente sind während der Einzahlphase Hartz 4 sicher. Sie müssen dieses Altersvorsorge-Kapital also nicht angreifen.
Ein weiterer Vorteil: Auch vor Pfändungen ist das staatlich geförderte Altersvorsorge-Kapital geschützt, und im Fall einer Privatinsolvenz haben die Gläubiger darauf keinen Zugriff.
Wenn Sie andere, nicht staatlich geförderte Altersvorsorge-Verträge (zum Beispiel eine Kapital bildende Lebensversicherung) abgeschlossen haben, sieht die Sache etwas komplizierter aus. Ansprüche von 750 Euro pro vollendetem Lebensjahr für Sie und Ihren Partner sind geschützt und gehören zum so genannten Schonvermögen. Das gilt allerdings nur, wenn der Vertrag so abgeschlossen wurde, dass Sie vor dem Renteneintritt nicht an dieses Geld herankommen.
Wenn Sie Hartz 4 bekommen, können Sie Ihre Verträge für die private Altersvorsorge beitragsfrei stellen, sie also während des Bezugs von Arbeitslosengeld II ruhen lassen. Dazu reicht in der Regel ein kurzes Telefonat mit dem Anbieter, der Ihnen dann einen Antrag auf Beitragsfreistellung zuschickt.
Aus dem Gegenwert eines Päckchens Zigaretten oder einer Currywurst mit Pommes rot-weiß kann eine ganze Menge Geld werden. Einen Altersvorsorge-Vertrag ruhen zu lassen ist nämlich nicht immer die beste Lösung. Denn wer für eine Riester-Rente spart, muss als Empfänger von Hartz 4 nur 5 Euro monatlich einzahlen, um die volle staatliche Zulage von jährlich 154 Euro (evtl. plus Kinderzulage und Zulage für den Ehepartner) einzustreichen.
Wie alt werden Sie voraussichtlich? Dieser kalkulatorische Wert ist für Sie und Ihre Versicherung die Grundlage für Ihre private Vorsorge. Berechnen Sie selbst Ihre statistische Lebenserwartung.
Ermitteln Sie heute schon Ihre zu erwartende Rente zum jeweiligen Alter.