Wer mindestens 45 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, besitzt mit dem 65. Lebensjahr den vollen Rentenanspruch.
Allerdings hat jeder Arbeitnehmer zwischen 55 und 64 Jahren auch in diesem Jahr die Möglichkeit, die Altersteilzeit zu nutzen. Lediglich die Förderung durch den Arbeitgeber entfällt in einigen Fällen. Altersteilzeit heißt, dass Sie bereits vor dem eigentlichen Eintritt ins Rentenalter Ihre Arbeitszeit reduzieren können. Das ist durch dass Altersteilzeitgesetz (ATG) Geregelt, bei dem ein älterer Arbeitnehmer (55 plus) für die verbleibende Zeit bis zur Rente (mindestens 3 Jahre) seine Arbeitszeit halbiert.
Möglich sind neben Halbtagsbeschäftigungen auch ein täglicher, wöchentlicher, monatlicher bzw. saisonbedingter Wechsel zwischen Arbeit und Freizeit. Gleichfalls ist eine degressive Arbeitsverteilung zulässig.
Altersteilzeit ist deshalb so interessant, weil Sie für die nun halbierte Arbeit nicht etwa 50 Prozent, sondern durch die Aufstockung mindestens 70 Prozent Ihres Gehaltes erhalten. Das gilt auch für Einzahlungen in die Rentenkasse, sie liegt bei 80 Prozent, die entsprechende Aufstockung wird durch den Arbeitgeber allein getragen. Hinzu kommt, dass die Gehaltaufstockung für Sie steuerfrei ist.
Wollen Sie hingegen früher in Rente gehen, müssen Sie massive Abschläge in Kauf nehmen. Der Ruhestand mit 63 Jahren kostet Sie 14,4 Prozent weniger Rente.
Was Ihre private Vorsorge betrifft, so regeln dort die Laufzeiten und individuell vereinbarte Bedingungen, wie und wann Sie früher in den Ruhestand gehen können.
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Rente erst ab 70?
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