Gesetzlich Versicherte, die in der ehemaligen DDR berufstätig waren und zwischen 1946 und 1974 geboren wurden, sollten ihre Versicherungskonten bei der „Deutschen Rentenversicherung Bund“ auf Lücken prüfen lassen, rät diese in einer Pressemitteilung. Der Grund: Einstige DDR-Betriebe müssen die Lohnunterlagen ihrer früheren Beschäftigten nur noch bis zum 31. Dezember 2011 aufbewahren. Für diese Personen sind die Unterlagen wichtig, da die Ansprüche aus der gesetzlichen Rente anhand des damaligen Einkommens berechnet werden. Betroffen sind nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung rund 2,3 Millionen Versicherungskonten, 286.000 davon sind noch nicht vollständig. Die nötigen Formulare, um das eigene Konto untersuchen zu lassen, können auf der Internetseite oder bei den Beratungs- und Auskunftsstellen der Deutschen Rentenversicherung angefordert werden. Wer seine Einkommensverhältnisse nicht durchgängig nachweisen kann, muss mit Abzügen bei der Rente rechnen.
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